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City2City AGB

Für die Vertragsbeziehung zwischen Besteller und uns gelten ausschließlich die nachfolgenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, entgegen sprechenden Bedingungen widersprechen wir hiermit.

Lieferungsbedingungen

§1.1       Die Lieferung der bestellten Ware erfolgt ab unserem Lager oder ab Versandort auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Verpackungen werden – soweit nicht handelsüblich – gesondert berechnet. Die Ware wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers auf dessen Kosten und Auftrag versichert.

§1.2       Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller aus der Geschäftsverbindung zwischen uns und dem Besteller resultieren Forderungen unser Eigentum. Der Besteller ist berechtigt, die Ware ausschließlich im regulären Geschäftsgang zu veräußern. Sonderverkäufe der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware sind nur mit schriftlicher Genehmigung zulässig. Beim Weiterverkauf setzt sich der Eigentumsvorbehalt an den aus dem Weiterverkauf resultierenden Forderungen fort, die der Besteller bereits jetzt an uns abtritt. Pfändungen unserer Ware durch Dritte sind uns unverzüglich anzuzeigen und der Dritte auf unsere Eigentumsrechte hinzuweisen.

§1.3  Nimmt der Besteller die Ware nicht an oder kommt er in sonstiger Weise in Annahmeverzug, so stehen uns die gesetzlichen Rechte zu. Wir sind in diesem Falle berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Ware auf Rechnung und Kosten des Bestellers freihändig zu verkaufen und den Erlös mit unseren Forderungen zu verrechnen.

§1.4  Bei höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen und nicht von uns zu vertretenden Betriebsstörungen und bei Verzug oder Nichtlieferung unserer Vorlieferanten verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Beeinträchtigung, längstens jedoch um 5 Wochen zuzüglich Nachlieferungsfrist, wenn wir die Beeinträchtigung unverzüglich dem Besteller mitteilen oder die Beeinträchtigung allgemein bekannt ist. Nach Ablauf der 5wöchigen Frist kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten.

§1.5  Liefertermine sind nur Fixtermine, wenn dies von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde. Nicht fixe Liefertermine können von uns stets um bis zu 18 Tage überschritten werden. Nach Ablauf dieser Nachlieferungsfrist kann uns der Besteller eine mindestens zweiwöchige Frist unter Ablehnungsandrohung setzen und nach ergebnislosem Fristablauf die gesetzlichen Rechte geltend machen.

§1.6  Alle Schadensersatzansprüche sind auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens beschränkt und können nur geltend gemacht werden, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.

§1.7 Bei Annahmeverweigerung werden alle anfallenden Kosten dem Besteller separat in Rechnung gestellt. Bei dreimaliger erfolgloser Zustellung tritt §2.9 „Nichterfüllung des Auftrages“ in Kraft.

Zahlungsbedingungen

§2.1  Zahlungen sind grundsätzlich Zug um Zug, gegen Auslieferung der Ware zu leisten. Wir sind nicht verpflichtet, Schecks als Zahlungsmittel anzunehmen.

§2.2  Rechnungen sind rein netto am Tag der Rechnungserstellung fällig. Der Zeitpunkt der Zahlung ist stets das Datum der vorbehaltlosen Gutschrift auf unserem Konto, nicht aber der Zustelltag des Schecks oder einer Zahlungsanweisung.

§2.3   Lieferung erfolgt durch DHL- Zahlung per Nachnahme (nur bar), oder per Post nach Zahlung per Banküberweisung.

§2.4   Bei Lagerkäufen ist der jeweilige Lagerzuschlag zu zahlen.

§2.5       Der Besteller kommt ohne Mahnung in Verzug, wenn er Zahlungen nicht innerhalb der Zahlungsfrist leistet. Bei Scheckannahme durch uns ist die Zahlung erst mit endgültiger Gutschrift bewirkt.

§2.6       Kommt der Besteller mit einer Zahlung in Verzug, so werden alle anderen Forderungen sofort zur Zahlung fällig, ohne dass es einer besonderen Inverzugsetzung bedarf. Für Lieferungen und Leistungen an Besteller im Ausland gilt als ausdrücklich vereinbart, dass alle Kosten der Rechtsverfolgung durch den Lieferanten im Falle des Zahlungsverzuges des Bestellers, sowohl gerichtliche als auch außergerichtliche, zu Lasten des Bestellers gehen.

§2.7  Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Besteller Verzugszinsen zu dem von uns zu zahlenden Zinssatz unserer Hausbank, mindestens jedoch von 5 % über dem Bundesbankdiskontsatz zu zahlen. Über die Verzugszinsen hinausgehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

§2.8  Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Bestellers ist für alle denkbaren Fälle ausgeschlossen; mit Ausnahme von unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen. Ein Zurückbehaltungsrecht am Kaufpreis ist ausgeschlossen.

§2.9  Bei Nichterfüllung des Auftrages durch den Besteller, d.h. Nichtabnahme der Ware wird ein pauschaler Schadenersatz für entgangenen Gewinn in Höhe 20% des Netto- Auftragsvolumen geschuldet, der binnen 2 Wochen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig ist. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bei entsprechendem Nachweis bleibt ausdrücklich vorbehalten. Dem Besteller bleibt es unbenommen einen geringeren Schaden als die o.g. 20 % nachzuweisen. In diesem Fall wird dann auch nur dieser Betrag als Schadenersatz für den entgangenen Gewinn geschuldet.

Mängelrügen und Gewährleistung

§3.1  Beanstandungen haben unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Empfang der Ware zu erfolgen.         Alle von City2City erworbenen Artikel können innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt uneingeschränkt und in einwandfreiem Zustand zurückgesendet werden.

§3.2  Nach Verarbeitung und Bearbeitung der Ware ist jede Beanstandung ausgeschlossen.

§3.3     Handelsübliche oder geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichung der Qualität, Farbe, Breite, des Gewichts, der Ausrüstung oder des Designs berechtigen nicht zu Mängelrügen

§3.4       Bei berechtigten Beanstandungen haben wir das Recht, innerhalb von 10 Tagen nach Empfang der bemängelten Ware nachzubessern oder mängelfreie Ersatzware zu liefern.         Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, so hat der Besteller das Recht zum Rücktritt vom Vertrag. Weitergehende Ansprüche, insbesondere aus positiver Forderungsverletzung, sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.

Gerichtsstand und Erfüllungsort

§4.1       Erfüllungsort für alle Leistungen ist Augsburg

§4.2       Als Gerichtsstand werden wahlweise der Sitz unserer Firma oder das Amts- bzw. Landgericht Augsburg vereinbart. Im Falle der Abtretung der Forderungen durch uns hat auch der Zessionar das Wahlrecht unter diesen beiden Gerichtsständen.

§4.3       Für die Vertragsbeziehung gilt deutsches Recht.

Sonstiges

§5.1  Mündliche Vereinbarungen sind nur dann gültig, wenn sie unverzüglich schriftlich bestätigt werden.

§5.2 Diese Geschäftsbedingungen gelten für die gesamten Vertragsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller, auch für zukünftige Geschäfte, ohne das nochmals auf diese Bedingungen verwiesen werden müssen.

§5.3 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere Einkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit soweit sie unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegenstehen.

§5.4  Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Handelsgesetzbuches über den Handelskauf und die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über den Kauf.

§5.5  Das Schnupperpaket gilt nur für die Erstbestellung, danach treten die üblichen Bestellpreise in Kraft.

§5.6  Alle Logos, Bilder und Schriftzüge von City2City unterliegen grundsätzlich dem Nachahmungsverbot.

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.